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Feststellanlagen
Feststellanlagen
Feuerschutztüren (Rauchschutztüren), die mit Schließmitteln versehen sind, müssen die Eigenschaft "selbstschließend" haben. Die Nutzung von Gebäuden erfordert teilweise, daß Türen zeitweise offenstehen (z.B. zum Warentransport u.ä.). Um diese Feuerschutztüren (Rauchschutztüren) in geöffnetem Zustand offenzuhalten, ist eine Feststellanlage erforderlich. Eine Feststellanlage besteht aus einer Feststellvorrichtung (Feststellschließer oder auch Haltemagnet) und einer Auslösevorrichtung, die im Brandfall die Feststellvorrichtung abschaltet und die Tür zum Schließen freigibt.
Abnahmeprüfung
Nach dem betriebsfertigen Einbau einer Feststellanlage am Verwendungsort ist deren einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation durch eine Abnahmeprüfung festzustellen.
Auf diese Prüfung ist von den Herstellern von Auslösevorrichtungen und Feststellvorrichtungen hinzuweisen. Sie ist vom Betreiber zu veranlassen.
Die Abnahmeprüfung darf nur von Fachkräften der Hersteller von Auslöse- und/oder Feststellvorrichtungen, von diesen autorisierten Fachkräften oder Fachkräften einer dafür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Periodische Überwachung
Die Feststellanlage muß vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.
Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreiese Zusammenwirken aller Geräte, sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist.77
Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind beim Betreiber aufzubewahren.