Feststellanlagen |
Feuerschutztüren (Rauchschutztüren), die mit Schließmitteln versehen sind, müssen die Eigenschaft
"selbstschließend" haben. Die Nutzung von Gebäuden erfordert teilweise, daß Türen zeitweise offenstehen (z.B. zum
Warentransport u.ä.). Um diese Feuerschutztüren (Rauchschutztüren) in geöffnetem Zustand offenzuhalten, ist eine
Feststellanlage erforderlich. Eine Feststellanlage besteht aus einer Feststellvorrichtung (Feststellschließer oder
auch Haltemagnet) und einer Auslösevorrichtung, die im Brandfall die Feststellvorrichtung abschaltet und die Tür zum Schließen freigibt.
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Abnahmeprüfung |
Nach dem betriebsfertigen Einbau einer Feststellanlage am Verwendungsort ist deren einwandfreie Funktion und
vorschriftsmäßige Installation durch eine Abnahmeprüfung festzustellen.
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Auf diese Prüfung ist von den Herstellern von Auslösevorrichtungen und Feststellvorrichtungen hinzuweisen. Sie ist
vom Betreiber zu veranlassen.
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Die Abnahmeprüfung darf nur von Fachkräften der Hersteller von Auslöse- und/oder Feststellvorrichtungen, von diesen
autorisierten Fachkräften oder Fachkräften einer dafür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
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Periodische Überwachung |
Die Feststellanlage muß vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre
einwandfreie Funktion überprüft werden.
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Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreiese Zusammenwirken
aller Geräte, sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist
angegeben ist.77
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Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind beim Betreiber
aufzubewahren.
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